Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausregeln
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Ferienwohnungen
§ 6 Haustiere
§ 7 Aufenthalt
§ 8 Reiserücktritt
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§ 11.1 Zugangsdaten
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 13 Gerichtsstand
Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dem Eigentümer.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Eigentümer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 1 Begriffsbestimmungen
a) Der Vermieter ist der Eigentümer der Ferienwohnung, Thomas Rohe.
b) Der Begriff "Webseite" bezieht sich auf die Webseite https://www.elbloft-radebeul.de/.
c) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von dem Vermieter von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über das Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über das Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über einen Channel Manager.
d) Die Begriffe "Kunde" oder “Gast” beziehen sich entweder auf: a) die Person, die in ihrem eigenem Namen eine Buchung tätigt oder b) die Organisation, für die die Person im Namen einer Organisation eine Buchung tätigt.
e) Die Begriffe "Immobilie", “Apartment” oder “Ferienwohnung” beziehen sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.
f) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.
g) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
Durch den Eingang des Gesamtpreises der Buchung oder eine zuvor schriftlich vereinbarte Anzahlung erhält die Buchung ihre Gültigkeit. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast einen Tag vor der Anreise. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 vormittags zu verlassen. Falls der Gast eine spätere Abreise wünscht, muss diese mindestens 24 Stunden vorher bei dem Vermieter angefragt werden. Eine spätere Abreise ohne Erlaubnis wird in Rechnung gestellt.
Der Vermieter oder der Vertreter kann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete für verfrühte oder verspätete Ab- und Anreisen erfolgt grundsätzlich nicht.
§ 5 Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar an den Gast übergeben. Sollten der Gast vor oder während des Aufenthalts Mängel auffallen, so ist er dazu verpflichtet den Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet ansonsten für alle Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. beschädigtem Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und damit verbundene Aufwände des Vermieters oder beauftragten Dienstleistern wie Schlüsseldiensten.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt dabei.
Der Diebstahl oder die Entsorgung jeglicher Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände werden konsequent zur Anzeige gebracht. Davon ausgenommen sind Einmal- und Verbrauchsartikel.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung untersagt. In Ausnahmefällen, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters, kann die Unterbringung von Haustieren gestattet werden. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, wird eine Spezialreinigungspauschale in Höhe von min. 200 € in Rechnung gestellt.
§ 7 Aufenthalt
Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart genutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 30 € pro Nacht und pro Person zu zahlen und mindestens 24 Stunden vor der Unterbringung mit dem Vermieter abzustimmen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
§ 8 Sauberkeit bei Abreise
Die Wohnung ist am Abreisetag aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Demnach müssen Oberflächen und Böden der Wohnung frei von Müll, größeren Krümeln und starken Verschmutzungen sein. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Ort zurückzustellen.
Dreckiges Geschirr ist per Spülmaschine zu reinigen und in die Schränke einzuräumen. Im Mindesten muss die Spülmaschine mit dreckigem Geschirr vor Verlassen der Wohnung im Schnelldurchlauf eingeschaltet werden. Beschichtete Küchengegenstände wie Teflon Pfannen sind per Hand abzuwaschen. Darüber hinaus ist der Kühlschrank zu leeren.
Restmüll wird durch die Gäste in dem dafür vorgesehenen Mülleimer gesammelt. Glasmüll, Mehrwegflaschen und Papier werden entweder selbst entsorgt oder in der Wohnung an einem Ort gesammelt, um die Entsorgung durch die Reinigungskräfte zu erleichtern.
Die Mülleimer der Wohnung dürfen nicht überfüllt werden. Sollte einer der Mülleimer während des Aufenthalts voll werden, ist der Müll in den dafür vorgesehenen Hausmülltonnen oder dem Müllschlucker zu entsorgen. Dabei sind die gegebenen Möglichkeiten der Mülltrennung einzuhalten.
Im Falle eines Verstoßes wird eine Pauschale von mindestens 50 € für den erweiterten Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.
§ 9 Stornierung durch den Gast
Bei einem Rücktritt 5 Tage vor dem Anreisetag ist der Gast verpflichtet, einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises der Buchung als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
§ 10 Stornierung durch den Vermieter
Im Falle einer Stornierung von Seiten des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit) sowie andere nicht zu vertretenden Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 12 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Dieser gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 12.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dem Vermieter und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 12.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen können.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von dem Vermieter oder seiner Vertretung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für etwaige, auf die WLAN Nutzung zurückzuführende Schadensersatzansprüche Dritter, entstanden z.B. durch illegale Downloads oder Urheberrechtsverletzungen, die nachweisbar auf Ort, Datum und Uhrzeit des Aufenthaltes in der Ferienwohnung zurückzuführen sind, haftet der Gast vollumfänglich.
§ 13 Weitere Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 bis 07:00 gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung und gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200 € in Rechnung gestellt.
(4) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(5) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 14 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Meißen zuständig.
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Die Vorlage wurde erstellt aus einer Vorlage heraus von Lodgify https://www.lodgify.com/.